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Am 1. Januar 2011 waren in Deutschland 155.679 Rechtsanwälte zugelassen. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto stärker wächst das Bedürfnis nach einer qualifizierenden Differenzierung. Die Zukunft gehört den Fachanwälten. Der Generalist liegt nicht mehr im Trend. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert eine Beratung von hoher Fachkompetenz und erzielt damit öffentliche Resonanz im besten Sinne einer seriösen Werbung und mandantenorientierten Öffentlichkeitsarbeit.
Bei der Vertretung arbeitsrechtlicher Mandate ist es unerlässlich, dass Vertrauen mit Spezialwissen gepaart wird. Nicht zuletzt wegen des fehlenden Spezialwissens ist die Regressquote bei arbeitsrechtlichen Mandanten hoch.
Unentbehrlich in der arbeitsrechtlichen Interessenvertretung ist die Kenntnis kollektivrechtlicher Regelungen sowie betriebsverfassungsrechtlicher Grundsätze. So scheitern etwa viele Kündigungen an der Nichtbeachtung der Beteiligungs- und Anhörungsrechte des Betriebsrats. Erst mit dem entsprechenden Fachwissen ist eine überzeugende und gewinnbringende Prozessführung möglich. Nur der Fachanwalt, der um die Eigenheiten von Kündigungenund Kündigungsschutzprozessen weiß, wird für seinen Mandanten ein erfolgreicher Rechtsbeistand sein.
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