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Handels- und Gesellschaftsrecht |
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Anfang 2007 gab es in Deutschland 142.830 zugelassene Rechtsanwälte. Zwei Jahre zuvor waren es noch 10.000 Kollegen weniger. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto größer wird das Angebot an juristischer Beratungskompetenz; damit geht zugleich aber auch ein Orientierungsverlust einher. Bürger, die einen Anwalt oder eine Anwältin suchen, Kanzleien und Unternehmen, die einen Juristen einstellen möchten, stehen vor einer kaum überschaubaren Bewerbermenge. Aus diesem Grund benötigen sie mehr als früher griffige Kriterien, um Qualität und fachliche Eignung festzustellen. Diesem Bedürfnis nach qualifizierender Differenzierung tragen immer mehr Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen durch den Erwerb einer Fachanwaltsqualifikation Rechnung.
Die Zukunft gehört den Fachanwälten. Der Generalist liegt nicht mehr im Trend. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen; jedes Jahr ist ein Anstieg der Fachanwälte zu verzeichnen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert eine Beratung, die sich durch hohe Fachkompetenz auszeichnet und erzielt eine öffentliche Resonanz, die als mandantenorientierte Öffentlichkeitsarbeit eine seriöse und effiziente Werbung im besten Sinne darstellt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2005 erstmals über 3 Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in Deutschland. Dazu kamen im Jahr 2006 etwa 252 Tausend Neugründungen. Diese große Anzahl von Unternehmen eröffnet ein weites Betätigungsfeld für den mit dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts befassten Juristen. Die auftretenden Problemstellungen reichen im Bereich des Handelsrechts vom Recht des Handelsstandes bis zum Entwurf von Verträgen auf Grundlage des UN-Kaufrechts.
Im Gesellschaftsrecht erfordern die Bezüge zu zahlreichen anderen Rechtsgebieten, die Vielzahl der Gestaltungsmöglichkeiten bei Neugründungen von Gesellschaften sowie die Durchführung von Mergers & Acquisitions Transaktionen und Umwandlungen ein spezialisiertes Wissen. Durch zahlreiche Gesetzesänderungen, die zunehmende Internationalisierung des Gesellschaftsrechts sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit vieler Handelsunternehmen werden handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen auch zukünftig immer komplexer werden.
Die Ausbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bietet durch eine praxisnahe und strukturierte Spezialisierung sowohl für den um rechtliche Betreuung nachsuchenden Unternehmer als auch für die Rechtsanwaltschaft die Gewähr dafür, dass der Standard der Rechtsberatung- und Gestaltung den vielschichtigen Anforderungen dieses Rechtsgebietes gerecht wird. Der Fachanwaltstitel ist damit ein wirksames Instrument der Qualitätssicherung.
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