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Anfang 2009 gab es in Deutschland 150.375 zugelassene Rechtsanwälte. Zwei Jahre zuvor waren es noch 7.500 Kollegen weniger. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto größer wird das Angebot an juristischer Beratungskompetenz; damit geht zugleich aber auch ein Orientierungsverlust einher. Bürger, die einen Anwalt oder eine Anwältin suchen, Kanzleien und Unternehmen, die einen Juristen einstellen möchten, stehen vor einer kaum überschaubaren Bewerbermenge. Aus diesem Grund benötigen sie mehr als früher griffige Kriterien, um Qualität und fachliche Eignung festzustellen. Diesem Bedürfnis nach qualifizierender Differenzierung tragen immer mehr Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen durch den Erwerb einer Fachanwaltsqualifikation Rechnung.
Die Zukunft gehört den Fachanwälten. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen; jedes Jahr ist ein Anstieg der Fachanwälte zu verzeichnen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert eine Beratung, die sich durch hohe Fachkompetenz auszeichnet und erzielt eine öffentliche Resonanz, die als mandantenorientierte Öffentlichkeitsarbeit eine seriöse und effiziente Werbung im besten Sinne darstellt.
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Unternehmenskonkurse (Insolvenzen) in Deutschland eine geradezu dramatische Entwicklung genommen. Meldeten im Jahre 1993 noch rund 15.000 Unternehmen Konkurs an, so stieg dieser Wert bis zum Jahr 2003 auf 39.700 Insolvenzanträge. Zwar hat sich diese Entwicklung seit 2005 bei den Unternehmen abgeschwächt, dennoch wurden im Jahr 2007 in Deutschland 2,0 % mehr Insolvenzfälle verzeichnet als im Jahr 2006. Im ersten Quartal 2009 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 39.004 Insolvenzen, darunter 7.712 von Unternehmen und 24.106 von Verbrauchern. Ein Vergleich dieser Zahlen mit dem Vorjahr würde die tatsächliche Entwicklung nicht korrekt widerspiegeln, da in Nordrhein-Westfalen die Insolvenzfälle 2008 nicht periodengerecht gemeldet worden sind. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich aber die Entwicklung auch anhand der Ergebnisse der übrigen 15 Bundesländer darstellen. Ohne Nordrhein-Westfalen hat die Gesamtzahl der Insolvenzen im ersten Quartal 2009 um 0,4 % und die der Unternehmensinsolvenzen um 10,0 % zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind die Verbraucherinsolvenzen um 2,4 % zurückgegangen (Quelle: Presseportal Statistisches Bundesamt).
Von dieser Entwicklung besonders betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen: Betriebe also, die nicht die Möglichkeit haben, eine umfangreiche Rechtsabteilung zu unterhalten und deren Inhaber oder Gesellschafter deshalb oftmals vor schwierigen Fragen stehen, wenn sie insolvenzrechtlichen Problemen begegnen. Wer sich hingegen bereits mit dem Insolvenzrecht beschäftigt hat, ist im Fall der Fälle nicht nur mit dem Verfahren vertraut, sondern auch in der Lage, drohende strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, da der Unternehmer verpflichtet ist, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes das Insolvenzverfahren zu beantragen. Das Insolvenzrecht ist damit für spezialisierte Anwälte ein Wachstumsmarkt.
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