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Am 1. Januar 2010 waren in Deutschland 153.251 Rechtsanwälte zugelassen. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto stärker wächst das Bedürfnis nach einer qualifizierenden Differenzierung. Die Zukunft gehört den Fachanwälten.
Der Generalist liegt nicht mehr im Trend. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert Beratung von hoher Fachkompetenz und erzielt damit öffentliche Resonanz im besten Sinne einer seriösen Werbung und mandantenorientierten Öffentlichkeitsarbeit.
Die Zukunft gehört dem Fachanwalt für Erbrecht. In der Bundesrepublik Deutschland ist die zur Vererbung anstehende Vermögensmasse in den vergangenen Jahrzehnten stetig gestiegen. Bereits für den Zeitraum von 2001 bis 2010 wurde prognostiziert, dass etwa 2 Billionen Euro, ein Viertel des Privatreinvermögens der Deutschen, auf die nächste Generation übergehen werden. Schätzungen zufolge werden im Rahmen dieser Vermögenstransfers etwa 40 % aller Haushalte erben. Dem durchschnittlichen Erbschaftsvolumen wurde ein Anstieg von 170.000 Euro (2000) auf 295.000 Euro (2010) vorausgesagt. Für das kommende Jahrzehnt wird ein weiterer Anstieg der Nachlassmasse und der Erbfälle erwartet (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.).
Die vorstehenden Zahlen weisen die hohe praktische Bedeutung des Erbrechts aus und belegen neben der wirtschaftlichen Attraktivität dieses Fachgebiets auch den großen Bedarf an kompetenter Beratung. Von besonderer Bedeutung für die anwaltliche Praxis ist die Nachlassplanung im privaten und unternehmerischen Bereich. Die Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen und die Planung der vorweggenommenen Erbfolge bilden hier den Schwerpunkt der Tätigkeit. Ferner sind bei der umfassenden Beratung des Erblassers auch flankierende Maßnahmen wie Erb- und Pflichtteilsverzicht, die etwaige Abänderung bestehender ehevertraglicher Regelungen sowie Fragen der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu erörtern. Nach dem Erbfall bieten Probleme bei der Sicherung des Nachlasses, Fragen der Wirksamkeit und Auslegung letztwilliger Verfügungen, Erbscheinverfahren, Streitigkeiten wegen Pflichtteilsansprüchen und Miterbenauseinadersetzungen ein weites Betätigungsfeld. Nur der Rechtsanwalt, der über ein spezialisiertes Wissen im Erbrecht verfügt und auch die vielfältigen Bezüge zum Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht beherrscht, wird seinen Mandanten mit fundiertem Rechtsrat zur Seite stehen können. Erbfälle mit internationalen Bezügen, verschuldete Nachlässe und die wachsende Bedeutung der Konfliktbewältigung durch Schiedsgerichtsverfahren und Mediation erweitern die Anforderungen an die Fachkenntnisse des erbrechtlichen Beraters.
Durch den Erwerb der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ setzt der Rechtsanwalt die Anforderungen an eine qualifizierte erbrechtliche Beratung in eine sichtbare Spezialisierung um.
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