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Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
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Am 1. Januar 2011 waren in Deutschland 155.679 Rechtsanwälte zugelassen. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto stärker wächst das Bedürfnis nach einer qualifizierenden Differenzierung. Die Zukunft gehört den Fachanwälten. Der Generalist liegt nicht mehr im Trend. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert eine Beratung von hoher Fachkompetenz und erzielt damit öffentliche Resonanz im besten Sinne einer seriösen Werbung und mandantenorientierten Öffentlichkeitsarbeit. Mit jährlich ca. 280.000 Prozessen bilden wohnraummietrechtliche Verfahren den größten Teil aller Verfahren vor den Amtsgerichten. Dazu kommen Berufungen, Gewerberaum- und WEG-Verfahren, die ein weitläufiges Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt eröffnen. Ob Pacht oder Miete, wohnraummietrechtliche Streitigkeiten oder gewerberechtliche Mietauseinandersetzungen, Interessenvertretung von Mietern oder Vermietern - um den jeweiligen Interessen gebührend Rechnung zu tragen, muss sich der erfolgreiche Rechtsanwalt mit den Eigenheiten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts auskennen. Die Ausbildung zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bietet dabei die Möglichkeit, sich qualifiziert von anderen rechtsberatenden Stellen abzuheben und kompetente Beratung anzubieten.
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