Verkehrsrecht
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Am 1. Januar 2005 waren in Deutschland 132.569 Rechtsanwälte zugelassen. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto stärker wächst das Bedürfnis nach einer qualifizierenden Differenzierung. Die Zukunft gehört den Fachanwälten.

Der Generalist liegt nicht mehr im Trend. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert eine Beratung von hoher Fachkompetenz und erzielt damit eine öffentliche Resonanz im besten Sinne einer seriösen Werbung und mandantenorientierten Öffentlichkeitsarbeit.

In Zeiten steigender Verkehrsströme gehört die Zukunft der Mobilität, so dass auch das Betätigungsfeld des Fachanwalts für Verkehrsrecht stetig wachsen und die Möglichkeit zielgruppenspezifischer fachanwaltlicher Beratung bieten wird.

Die Zahl zugelassener Kraftfahrzeuge (neu zugelassene Kraftfahrzeuge 2003: 3 236 900, 2004: 3 266 800) wird auch in den folgenden Jahren stetig zunehmen und zu mehr Verkehr auf deutschen Straßen führen. Unweigerlich sind damit verkehrsrechtliche Konsequenzen verbunden. Die Zahl an Unfällen wird deutlich anwachsen und damit das Feld für zahlreiche schadensrechtliche Fälle eröffnen.

In vielen Fällen werden die Weichen für die Schadensregulierung in Autohäusern und Werkstätten gestellt, gleichgültig, ob ein Anwalt eingeschaltet ist oder nicht. Und solange der routinierte Kundendienstleiter in der Werkstatt den (oftmals sogar richtigen) Eindruck erweckt, er könne es besser als der durchschnittliche Anwalt, wird sich die schleichende Erosion des Umsatzkuchens „Schadensregulierung“ nicht aufhalten lassen.

Der Fachanwaltstitel ist hier ein Mittel, Vertrauen zurückzugewinnen und dadurch die Stellung des Einzelnen, aber auch der Anwaltschaft am Markt zu verbessern.