Verwaltungsrecht
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Am 1. Januar 2010 waren in Deutschland 153.251 Rechtsanwälte zugelassen. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto stärker wächst das Bedürfnis nach einer qualifizierenden Differenzierung. Die Zukunft gehört den Fachanwälten.

Der Generalist liegt nicht mehr im Trend. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltskammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert Beratung von hoher Fachkompetenz und erzielt damit öffentliche Resonanz im besten Sinne einer seriösen Werbung und mandantenorientierten Öffentlichkeitsarbeit.

Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern. Dementsprechend setzt sich der Fachanwalt für Verwaltungsrecht stets mit Fragen auseinander wie etwa: Darf der Staat das? Oder: Hat der Bürger einen Anspruch gegen den Staat? Diese Herangehensweise unterscheidet sich grundlegend von den meisten anderen Rechtsgebieten. Das Verwaltungsrecht bestimmt damit einerseits den Handlungsspielraum der Behörde im Auftreten gegenüber dem Bürger und gibt andererseits dem Bürger eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand, sich gegen dieses Handeln zu wehren. Effektiver Rechtschutz setzt dabei oft voraus, dass der Betroffene seine Rechte kennt oder jedenfalls gut beraten bzw. gut vertreten ist. Dies gilt umso mehr, als das Verwaltungsrecht sich nicht lediglich in einem Verwaltungsverfahrensgesetz erschöpft; die Normen sind so unübersichtlich verteilt wie in kaum einem anderen juristischen Bereich. Als Normgeber treten beispielsweise der Bund, die Länder oder die Kommunen auf. Genauso vielschichtig wie die Normgeber sind die Rechtsnormen an sich. Untergesetzliche Vorschriften sind das tägliche Brot des Fachanwalts für Verwaltungsrecht. Eine kompetente Vertretung im Verwaltungsrecht ist deshalb nur mit Anwälten möglich, die sich intensiv mit diesem Rechtsgebiet befassen.

Auch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird aber angesichts der Fülle dieses Rechtsgebiets niemals alle Bereiche des Verwaltungsrechts bis ins letzte Detail abdecken können. Diesem Umstand trägt auch die FAO Rechnung, indem sie eine Spezialisierung in zwei Wahlfächern vorsieht. Die Hagen Law School bietet diesbezüglich die Bereiche Öffentliches Baurecht, Öffentliches Dienstrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Abgabenrecht in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte an.