Fortbildung IT-Recht

im Selbststudium

Obergerichtliche Rechtsprechung zu aktuellen Themen des IT-Rechts

Fortbildungskurs im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO.

  • Zeitstunden: 5 Stunden
  • Kursnummer: 18-006-2024
  • Kosten: 120,00 €*
  • Laufzeit/Abgabefrist: 31.12.2024

* Mitglieder unserer Kooperationspartner APRAXA eG, DIRO AG, Eurojuris Deutschland e.V., VDA – Verband Deutscher Anwälte e.V. und seine Verbändepartner Zahlen statt 120,00 € nur 99,00 €. Zahlungen ausschließlich per Überweisung mit dem Hinweis auf den Kooperationspartner.

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In nur 4 Schritten zum Fortbildungsnachweis!

Schritt 1: Für Fortbildung registrieren

Registrieren Sie sich kostenlos für Ihren Fortbildungskurs. Sie erhalten sodann Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Fortbildungskurs IT-Recht auf dem eLearning Portal der Hagen Law School. Eine Zahlungspflicht für die Fortbildung entsteht erst, wenn Sie Ihre Fortbildungsbescheinigung nach bestandener Lernerfolgskontrolle downloaden wollen.

Schritt 2: Texte studieren

Jeder Fortbildungskurs beinhaltet Fortbildungstexte für das Selbststudium im Umfang von 5 Zeitstunden. Lesen Sie die Texte (meist obergerichtliche Urteile) zum IT-Recht, wann und wo Sie möchten. Sie können sich Ihre Studienzeit individuell selbst einteilen.

Schritt 3: Multiple-Choice-Test lösen

Die Lernerfolgskontrolle ist als Multiple-Choice-Test aufgebaut und bezieht sich auf die vorab studierten Texte. Sie können die insgesamt 20 Fragen entweder in einem Durchlauf oder aber auch für jeden einzelnen Text einzeln beantworten und sich den übrigen Fragen später widmen. Die Lernerfolgskontrolle speichert Ihre bisherigen Antworten und lässt Sie die Beantwortung aller übrigen Fragen zu einem anderen Zeitpunkt fortführen. 
Zu jeder Frage werden 3 Antwortmöglichkeiten vorgegeben, wobei nur eine Antwort richtig ist. Nach der Abgabe werden Ihre Antworten umgehend ausgewertet. Die Lernerfolgskontrolle ist bestanden, wenn mindestens 50 % aller Fragen richtig beantwortet werden. Sollte die Lernerfolgskontrolle einmal den geforderten Lernerfolg nicht widerspiegeln, können Sie den Test jederzeit wiederholen. Die Lernerfolgskontrolle können Sie zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer als Bericht ausdrucken oder abspeichern.

Schritt 4: Bescheinigung anfordern

Bei bestandener Lernerfolgskontrolle wird für Sie eine Bescheinigung über die Fortbildung im Umfang von fünf Zeitstunden erstellt. Die Freischaltung erfolgt automatisch, sobald der anfallende Kostenbeitrag bei uns gutgeschrieben wurde.

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Kosten für die Fortbildung

Die Kosten für eine Fortbildung im Umfang von 5 Zeitstunden betragen 120,00 €.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter.
 

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