Teilnahmebedingungen Zertifizierter Restrukturierungs- und Insolvenzberater

Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung für den juristischen Weiterbildungslehrgang Zertifizierter Restrukturierungs- und Insolvenzberater der Hagen Law School in der iuria GmbH erfolgt über die Internetseite der Hagen Law School.

Nach Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung der verbindlichen Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt per Mail.

Kosten

Nach Vertragsschluss wird eine Rechnung über den bei Anmeldung bekanntgegebenen Rechnungsbetrag an die angegebene E-Mail-Adresse unter Anführung der Adresse bzw. abweichenden Rechnungsadresse übersandt. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist umsatzsteuerbefreit und binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto zu überweisen.

Leistungsumfang

Mit der verbindlichen Anmeldung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen auf 12 Monate befristeten Zugang zum gebuchten Lehrgang auf dem eLearning Portal der Hagen Law School. Dort eingestellt sind sämtliche Studienunterlagen. Die Studienunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und stehen exklusiv den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Die – auch auszugsweise – Vervielfältigung wird ausdrücklich untersagt.

Die Zugangsdaten zum eLearning Portal legen die Teilnehmer während des verbindlichen Anmeldeprozesses selbst fest. Nutzungsberechtigt ist ausschließlich der angemeldete Teilnehmer. Eine Weitergabe der Daten an Dritte gilt als Missbrauch und kann zur Sperrung des Zugangs zum eLearning Portal führen.

Die Voraussetzungen zur Nutzung des eLearning Portals – Hardware, ggfls. kostenpflichtige Internetverbindung, aktueller Browser -– sind von den Teilnehmerinnen vorzuhalten.

Ablauf des Weiterbildungslehrgangs

Innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit können die Teilnehmerinnen orts- und zeitungebunden die Kurseinheiten in beliebiger Reihenfolge studieren und im Anschluss an eine Kurseinheit die korrespondierende Lernkontrollaufgabe (Multiple-Choice-Test) absolvieren. Zum erfolgreichen Abschluss des Weiterbildungslehrgangs ist es erforderlich, dass sämtliche Kurseinheiten von der Teilnehmerin studiert und alle eigenständig bearbeiteten MC-Tests als bestanden bewertet wurden. Ein MC-Test gilt als bestanden, wenn alle Fragen bearbeitet und mindestens 50 % richtig beantwortet sind.

Sobald die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Weiterbildungslehrgangs erfüllt sind, wird das Teilnahmezertifikat zum Download auf dem eLearning Portal zur Verfügung gestellt.

Vertragsverlängerung

Wird der Lehrgang innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit nicht abgeschlossen, kann der Vertrag auf Wunsch des Teilnehmers einmalig kostenfrei für 3 Monate und anschließend kostenpflichtig für 50,- € pro Monat verlängert werden.

Im Rahmen der Vertragsverlängerung behalten die bereits bewerteten Lernkontrollaufgaben ihre Gültigkeit.

Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung durch schriftliche Mitteilung an info@hagen-law-school.de möglich.

Datenschutz

Die bei der verbindlichen Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden maschinell zur Abwicklung des Vertrags sowie zur Durchführung des eLearning-Angebotes und der Leistungskontrolle von der iuria GmbH verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Zur Prüfung und Dokumentation der Teilnahme und des auszustellenden Zertifikats werden Daten der Teilnehmenden wie folgt behandelt:

Auf dem eLearning Portal wird über die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten hinaus protokolliert, zu welcher Zeit der Teilnehmer auf welche Studienmaterialien (Studieneinheiten und Lernerfolgskontrollen) zugegriffen hat.

Bei der Nutzung des eLearning Portals werden technisch notwendige Cookies (kleine Textdateien) auf dem Rechner der Teilnehmer gespeichert. Eine Nutzung des eLearning Portals ist ohne die Speicherung dieser Cookies nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verwendung technisch notwendiger Cookies ist unser berechtigtes Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Zulassungs- und Prüfungsbedingungen für den juristischen Weiterbildungslehrgang

Der juristische Weiterbildungslehrgang “Zertifizierte(r) Restrukturierungs- und Insolvenzberater(in) (Hagen Law School – HLS)” wurde von der Hagen Law School in der iuria GmbH speziell für Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Personen mit vergleichbarer Qualifikation entwickelt. Es handelt sich um eine Weiterbildung im Selbststudium mit Zertifikatsabschluss, dessen Inhalte über die online bereitgestellten Studienmaterialien (Kurstexte und Lernkontrollaufgaben) orts- und zeitunabhängig bearbeitet werden.

§ 1 Zulassung

Zugelassen werden Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer. Weitere Zulassungen erfolgen auf Antrag.

§ 2 Inhalte des Weiterbildungslehrgangs

Inhalte und Abläufe des Weiterbildungslehrgangs ergeben sich aus den Veröffentlichungen auf der Internetseite der Hagen Law School.

§ 3 Prüfungsleistungen, Wiederholung von Prüfungen

(1) Der Weiterbildungslehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn sämtliche Kurseinheiten vom Teilnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit von 12 Monaten studiert und alle eigenständig bearbeiteten MC-Tests als bestanden bewertet wurden.

(2) Ein MC-Test ist bestanden, wenn alle Fragen bearbeitet und mindestens 50 % richtig beantwortet sind.

(3) Ein nicht bestandener MC-Test kann wiederholt werden.

§ 4 Anerkennung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen, die im Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht der Hagen Law School vor weniger als 12 Monaten erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt.

§ 5 Abschluss und Weiterbildungszertifikat

Der Abschluss wird mit einem Weiterbildungszertifikat bescheinigt. Dieses weist die einzelnen Kurseinheiten aus und wird, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, zum Download auf dem eLearning Portal zur Verfügung gestellt.

§ 6 Recht zur Führung der Bezeichnung

Im Rahmen ihrer Namensrechte gestattet die iuria GmbH den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Weiterbildungslehrgangs, die Bezeichnung „Zertifizierte Restrukturierungs- und Insolvenzberaterin (Hagen Law School – HLS)“ bzw. „Zertifizierter Restrukturierungs- und Insolvenzberater (Hagen Law School – HLS)“ zu führen. Eventuell entgegenstehende individuelle berufsrechtliche Bestimmungen sind eigenverantwortlich zu beachten.

Stand: April 2023

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