Häufige Fragen
Auf dieser Seite haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zum Konzept und zum Ablauf unserer Fachanwaltslehrgänge im Fernstudium zusammengestellt. Erfahrungsgemäß bleiben dennoch manchmal Fragen offen; die häufigsten versuchen wir in untenstehendem FAQ-Katalog zu beantworten.
Sollten Sie auch hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns bitte über info@hagen-law-school.de oder unter 02331/7391-010. Wir helfen Ihnen gerne.
Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammern
Klausuren
Gemäß § 4a FAO sind für den Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mit einem Gesamtumfang von 15 Stunden anzufertigen (Klausuren). Die Hagen Law School bietet drei Klausuren zu fünf Stunden an. Die Klausuren werden themenübergreifend aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs gestellt und werden in Präsenz geschrieben.
- Wie sind die Klausuren inhaltlich aufgebaut?
- Gibt es Musterklausuren?
- Wann und wo werden die Klausuren angeboten?
- Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme?
- Wie melde ich mich zu den Klausuren an?
- Kann ich eine Schreibzeitverlängerung beantragen?
- Bis wann muss ich mich zu den Klausuren angemeldet haben?
- Wie verläuft ein Klausurtermin?
- Welche Hilfsmittel sind zugelassen?