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Am 1. Januar 2011 waren in Deutschland 155.679 Rechtsanwälte zugelassen. Je mehr Anwälte der Markt aufnimmt, desto stärker wächst das Bedürfnis nach einer qualifizierenden Differenzierung. Die Zukunft gehört den Fachanwälten.
Der Generalist liegt nicht mehr im Trend. Die Entwicklung zeigt laut Bundesrechtsanwaltkammer, dass die Mandanten Spezialisierung fordern und auf dieser Grundlage den Anwalt ihres Vertrauens suchen. Die Fachanwaltsbezeichnung garantiert eine Beratung von hoher Fachkompetenz und erzielt damit eine öffentliche Resonanz im besten Sinne einer seriösen Werbung und mandantenorientierten Öffentlichkeitsarbeit.
Die Zunahme von Scheidungsverfahren (1973: 15%, 2003: 43%) und die damit verbundenen familienrechtlichen Konsequenzen im Bereich des Güter- und Unterhaltsrechts bieten ein weites Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt. Nicht zu vernachlässigen sind familienrechtliche Regelungen bei Eheschließung oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Mit steigender Scheidungsrate werden auch eherechtliche Verträge über Gütertrennung, Unterhalt und Versorgung für den Scheidungsfall immer wichtiger. Nur der Rechtsanwalt, der die Finessen des Ehe- und Familienrechts einschließlich seiner typischen Vertragsgestaltungen kennt, ist ein kompetenter und fachkundiger Berater.
Bei der Interessenvertretung im familienrechtlichen Aufgabenkreis ist für den Rechtsanwalt neben ausgezeichnetem Fachwissen ein erhebliches Maß an Sensibilität gefragt. Er muss in der Lage sein, dem hohen Maß an Schutzbedürftigkeit des Mandanten durch interessen- und sachgerechte Repräsentation Rechnung zu tragen. Dabei sollte er stets im Auge haben, dass die Konsequenzen familienrechtlicher Regelungen und Entscheidungen für die Betroffenen immer weit reichen und ihre persönliche, oft existentielle Rechtsstellung betreffen.
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