Häufige Fragen
Auf dieser Seite haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zum Konzept und zum Ablauf unserer Fachanwaltslehrgänge im Fernstudium zusammengestellt. Erfahrungsgemäß bleiben dennoch manchmal Fragen offen; die häufigsten versuchen wir in untenstehendem FAQ-Katalog zu beantworten.
Sollten Sie auch hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns bitte über info@hagen-law-school.de oder unter 02331/7391-010. Wir helfen Ihnen gerne.
Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammern
Es handelt sich um einen Fernlehrgang. Ist der Lehrgang von den Rechtsanwaltskammern genauso anerkannt wie ein Präsenzlehrgang?
Verfällt die Teilnahmebescheinigung für den Fachanwaltslehrgang irgendwann? Besteht eine Fortbildungspflicht während man am Fachanwaltslehrgang teilnimmt?
Diese beiden Fragen sind eng miteinander verknüpft. Hintergrund ist der, dass die Teilnahmebescheinigung dann nicht verfällt, wenn Sie Ihrer jährlichen Pflicht zur Fortbildung gemäß §§ 4 und 15 FAO nachkommen. Hier ist folgendermaßen zu differenzieren:
Fortbildungspflicht während der Teilnahme am Fachanwaltslehrgang
Während der Teilnahme an dem Lehrgang gilt § 4 Abs. 2 S. 1 und 2 i.V.m. § 15 FAO. § 4 Abs. 2 S. 1 FAO besagt, dass, wenn der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen hat, ab diesem Jahr (sprich: Lehrgangsbeginn) Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen ist. Lehrgangszeiten sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 FAO anzurechnen. Den Nachweis über das Ableisten von Lehrgangszeiten erbringen Sie im Rahmen eines Fernstudiums, indem Sie Lernkontrollaufgaben bearbeiten und zur Korrektur einreichen. Mit jeder zur Korrektur eingereichten Lernkontrollaufgabe weisen Sie nach, dass Sie sich i.d.R 10 Zeitstunden mit der zugrundeliegenden Kurseinheit befasst haben. Deshalb empfehlen wir allen Teilnehmern, jedes Jahr mindestens zwei bearbeitete Lernkontrollaufgaben zur Korrektur einzureichen.
Fortbildungspflicht nach Verleihung des Fachanwaltstitels
Nach Verleihung des Fachanwaltstitels gilt § 15 Abs. 1 S. 1 FAO, wonach derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen muss.
Fortbildungspflicht in der Zeit zwischen Lehrgangsbeendigung und Verleihung des Fachanwaltstitels
In der Zeit zwischen Beendigung des Lehrgangs und Verleihung des Fachanwaltstitels gilt das zu § 15 FAO Gesagte entsprechend, da § 15 FAO während dieses Zeitraumes über § 4 Abs. 1 S. 1 FAO Anwendung findet.
Lernkontrollaufgaben
Lernkontrollaufgaben - Was ist das?
Jede Kurseinheit unserer Fachanwaltslehrgänge im Fernstudium wird mit einer Lernkontrollaufgabe (LKA) abgeschlossen. Es handelt sich überwiegend um Multiple Choice Tests, vereinzelt finden sich offene Fragen oder auch eine kurze Fallbearbeitung. Die Lernkontrollaufgaben haben drei Funktionen:
- Nachweisfunktion gegenüber den Rechtsanwaltskammern
- Lernerfolgskontrolle sowie
- Klausurzulassung
In welcher Form werden die Lernkontrollaufgaben bearbeitet?
Gibt es feste Abgabefristen?
Wie lange dauert die Korrektur der Lernkontrollaufgaben?
Können nicht bestandene Lernkontrollaufgaben wiederholt werden?
Klausuren
Gemäß § 4a FAO sind für den Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mit einem Gesamtumfang von 15 Stunden anzufertigen (Klausuren). Die Hagen Law School bietet drei Klausuren zu fünf Stunden an. Die Klausuren werden themenübergreifend aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs gestellt und werden in Präsenz geschrieben.
Wie sind die Klausuren inhaltlich aufgebaut?
Bei den Klausuren handelt es sich um feststehende Sachverhalte (keine Aktenstücke), die im Gutachten- oder Urteilsstil zu lösen sind.
Eine Klausur kann aus einem größeren Fall oder aus mehreren kleineren Fällen bestehen, welche die Inhalte der Kurseinheiten, Lernkontrollaufgaben und aktuelle Rechtsprechung aus den wöchentlichen Newslettern zum Gegenstand haben können. Zum Teil werden auch reine Wissensfragen zu den Inhalten des Studienmaterials gestellt.
Wann und wo werden die Klausuren angeboten?
Die Klausuren werden zwei- bis dreimal jährlich an verschiedenen Orten im Bundesgebiet angeboten. Den nächsten Klausurtermin und die Orte können Sie hier einsehen.
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme?
Als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren müssen Sie alle erforderlichen Lernkontrollaufgaben einen Monat vor dem Klausurtermin zur Bewertung eingereicht haben.
Wie melde ich mich zu den Klausuren an?
Die Klausuranmeldung erfolgt ausschließlich über das eLearning Portal im Kursbereich des Fachanwaltslehrgangs unter Informationen zu den Klausuren.
Kann ich eine Schreibzeitverlängerung beantragen?
Bis wann muss ich mich zu den Klausuren angemeldet haben?
Bis spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Klausurtermin können Sie sich über das eLearning Portal anmelden. Sobald die Anmeldung zu einem Klausurtermin möglich ist, werden Sie über das Allgemeine Nachrichtenforum benachrichtigt.
Wie verläuft ein Klausurtermin?
Welche Hilfsmittel sind zugelassen?
Zugelassen sind die angegebenen Gesetzestexte mit Unterstreichungen sowie Verweisen auf andere Paragraphen. Literatur wie z. B. Kommentare oder Lehrbücher sind unzulässig. Bei den Gesetzestexten kann es sich auch um Ausdrucke (z. B. aus dem Internet) handeln, solange diese keine weitergehenden Kommentierungen oder Randbemerkungen enthalten.
Lehrgangskosten
Welche Leistungen umfassen die Lehrgangskosten?
Eine Übersicht über die Kosten Ihres Fachanwaltslehrgangs finden Sie hier.
Die Kosten decken sowohl die postalische Lieferung als auch die digitale Bereitstellung des Studienmaterials (d. h. zwölf bzw. im Steuerrecht 16 und im Insolvenzrecht 18 Kurseinheiten in Buchform sowie dazugehöriger Lernkontrollaufgaben) sowie die Korrektur von Lernkontrollaufgaben und Klausuren.
Für Ihren gebuchten Lehrgang erhalten Sie zudem Zugang zu einem passwortgeschützten eLearning-Portal sowie eine Begleitung durch Fachbetreuer der Hagen Law School, die Ihnen gern kompetent zur Seite stehen. Mit Ihrem Fachanwaltslehrgang erwerben sie außerdem die Zugangsrechte zum Portal Wolters Kluwer Online bis zum Abschluss.