Häufige Fragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zum Konzept und zum Ablauf unserer Fachanwaltslehrgänge im Fernstudium zusammengestellt. Erfahrungsgemäß bleiben dennoch manchmal Fragen offen; die häufigsten versuchen wir in untenstehendem FAQ-Katalog  zu beantworten. 

Sollten Sie auch hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns bitte über info@hagen-law-school.de oder unter 02331/7391-010. Wir helfen Ihnen gerne. 

Anerkennung durch die Rechtsanwaltskammern

Die Fachanwaltsausbildung im Fernstudium wird von den Rechtsanwaltskammern anerkannt.

Diese beiden Fragen sind eng miteinander verknüpft. Hintergrund ist der, dass die Teilnahmebescheinigung dann nicht verfällt, wenn Sie Ihrer jährlichen Pflicht zur Fortbildung gemäß §§ 4 und 15 FAO nachkommen. Hier ist folgendermaßen zu differenzieren:

Fortbildungspflicht während der Teilnahme am Fachanwaltslehrgang

Während der Teilnahme an dem Lehrgang gilt § 4 Abs. 2 S. 1 und 2 i.V.m. § 15 FAO. § 4 Abs. 2 S. 1 FAO besagt, dass, wenn der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen hat, ab diesem Jahr (sprich: Lehrgangsbeginn) Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen ist. Lehrgangszeiten sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 FAO anzurechnen. Den Nachweis über das Ableisten von Lehrgangszeiten erbringen Sie im Rahmen eines Fernstudiums, indem Sie Lernkontrollaufgaben bearbeiten und zur Korrektur einreichen. Mit jeder zur Korrektur eingereichten Lernkontrollaufgabe weisen Sie nach, dass Sie sich i.d.R 10 Zeitstunden mit der zugrundeliegenden Kurseinheit befasst haben. Deshalb empfehlen wir allen Teilnehmern, jedes Jahr mindestens zwei bearbeitete Lernkontrollaufgaben zur Korrektur einzureichen.

Fortbildungspflicht nach Verleihung des Fachanwaltstitels

Nach Verleihung des Fachanwaltstitels gilt § 15 Abs. 1 S. 1 FAO, wonach derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen muss.

Fortbildungspflicht in der Zeit zwischen Lehrgangsbeendigung und Verleihung des Fachanwaltstitels

In der Zeit zwischen Beendigung des Lehrgangs und Verleihung des Fachanwaltstitels gilt das zu § 15 FAO Gesagte entsprechend, da § 15 FAO während dieses Zeitraumes über § 4 Abs. 1 S. 1 FAO Anwendung findet.

Lernkontrollaufgaben

Jede Kurseinheit unserer Fachanwaltslehrgänge im Fernstudium wird mit einer Lernkontrollaufgabe (LKA) abgeschlossen. Es handelt sich überwiegend um Multiple Choice Tests, vereinzelt finden sich offene Fragen oder auch eine kurze Fallbearbeitung. Die Lernkontrollaufgaben haben drei Funktionen:

Die Bearbeitung der Lernkontrollaufgaben erfolgt ausschließlich papierlos über das eLearning Portal entweder als Multiple Choice Test oder als kurze schriftliche Ausarbeitung. Bei digitalen Multiple Choice Tests werden Ihnen nacheinander Fragen und jeweils drei Antwortmöglichkeiten angezeigt, wobei nur eine Antwort richtig ist. Die Bearbeitung kann unterbrochen und zu einem beliebigen Zeitpunkt fortgesetzt werden. Eingegebene Antworten werden gespeichert, können vor der endgültigen Abgabe jedoch überschrieben werden.
Die Lernkontrollaufgaben können sukzessive bearbeitet und zur Bewertung eingereicht werden, damit Ihnen eine regelmäßige Selbstkontrolle über Ihren Lernstand möglich ist. Spätestens einen Monat vor dem gewählten Klausurtermin müssen alle Lernkontrollaufgaben zur Bewertung eingegangen sein.
Bei digitalen Multiple Choice Tests erhalten Sie im Anschluss an die Abgabe ein direktes Feedback. Bei Lernkontrollaufgaben zum Hochladen im PDF-Format kann die Bewertung bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Ja. Ein weiterer Versuch wird auf Wunsch kostenfrei freigeschaltet.

Klausuren

Gemäß § 4a FAO sind für den Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse drei schriftliche Aufsichtsarbeiten mit einem Gesamtumfang von 15 Stunden anzufertigen (Klausuren). Die Hagen Law School bietet drei Klausuren zu fünf Stunden an. Die Klausuren werden themenübergreifend aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs gestellt und werden in Präsenz geschrieben.

Bei den Klausuren handelt es sich um feststehende Sachverhalte (keine Aktenstücke), die im Gutachten- oder Urteilsstil zu lösen sind.

Eine Klausur kann aus einem größeren Fall oder aus mehreren kleineren Fällen bestehen, welche die Inhalte der Kurseinheiten, Lernkontrollaufgaben und aktuelle Rechtsprechung aus den wöchentlichen Newslettern zum Gegenstand haben können. Zum Teil werden auch reine Wissensfragen zu den Inhalten des Studienmaterials gestellt.

Die Klausuren werden zwei- bis dreimal jährlich an verschiedenen Orten im Bundesgebiet angeboten. Den nächsten Klausurtermin und die Orte können Sie hier einsehen.

Als Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren müssen Sie alle erforderlichen Lernkontrollaufgaben einen Monat vor dem Klausurtermin zur Bewertung eingereicht haben.

Die Klausuranmeldung erfolgt ausschließlich über das eLearning Portal im Kursbereich des Fachanwaltslehrgangs unter Informationen zu den Klausuren.

Für die Klausuren kann eine Schreibzeitverlängerung unter Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attests beantragt werden. Anträge sollten bis spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Klausurtermin bei uns eingehen.

Bis spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Klausurtermin können Sie sich über das eLearning Portal anmelden. Sobald die Anmeldung zu einem Klausurtermin möglich ist, werden Sie über das Allgemeine Nachrichtenforum benachrichtigt.

Die drei Klausuren werden stets von Freitag (13:30 – 18:30 Uhr) bis einschließlich Sonntag (jeweils 09:00 – 14:00 Uhr) in Präsenz geschrieben.

Zugelassen sind die angegebenen Gesetzestexte mit Unterstreichungen sowie Verweisen auf andere Paragraphen. Literatur wie z. B. Kommentare oder Lehrbücher sind unzulässig. Bei den Gesetzestexten kann es sich auch um Ausdrucke (z. B. aus dem Internet) handeln, solange diese keine weitergehenden Kommentierungen oder Randbemerkungen enthalten.

Lehrgangskosten

Eine Übersicht über die Kosten Ihres Fachanwaltslehrgangs finden Sie hier.

Die Kosten decken sowohl die postalische Lieferung als auch die digitale Bereitstellung des Studienmaterials (d. h. zwölf bzw. im Steuerrecht 16 und im Insolvenzrecht 18 Kurseinheiten in Buchform sowie dazugehöriger Lernkontrollaufgaben) sowie die Korrektur von Lernkontrollaufgaben und Klausuren.

Für Ihren gebuchten Lehrgang erhalten Sie zudem Zugang zu einem passwortgeschützten eLearning-Portal sowie eine Begleitung durch Fachbetreuer der Hagen Law School, die Ihnen gern kompetent zur Seite stehen. Mit Ihrem Fachanwaltslehrgang erwerben sie außerdem die Zugangsrechte zum Portal Wolters Kluwer Online bis zum Abschluss.

Nein, zusätzliche Klausurgebühren fallen nicht an, d. h. die Kosten für die Klausuren sind in den Lehrgangskosten enthalten.
Die  Fachanwaltslehrgänge und Fortbildungen der iuria GmbH sind gem. § 4 Nr. 21a bb Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
Bei den Kosten für einen Fachanwaltslehrgang ist Ratenzahlung nicht nur möglich, sondern vorgesehen. Die Lehrgangskosten werden in drei Raten fällig gestellt. Die erste Rate wird zwei Wochen nach Lieferung/Bereitstellung des Studienmaterials fällig. Die zweite Rate wird nach drei Monaten und die Schlussrate nach sechs Monaten ab Beginn des Fernunterrichtsvertrages fällig. Ausnahmsweise besteht im Einzelfall die Möglichkeit, sechs monatliche Raten individuell zu vereinbaren.