Lehrgangskosten inkl. Prüfung
Prüfungskosten sind in den Lehrgangskosten enthalten.
Die Fachanwaltslehrgänge und Fortbildungen der Hagen Law School sind gem. § 4 Nr. 21a bb Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
Lehrgänge mindestens 120 Zeitstunden* |
Steuerrecht mindestens 160 Zeitstunden |
Insolvenz- und Sanierungsrecht mindestens 180 Zeitstunden |
Einführungstarife Strafrecht mindestens 120 Zeitstunden |
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Normaltarif | 2.250,- € | 2.750,- € | 3.450,- € | 1.990,- € |
Junganwälte/innen1) | 1.950,- € | 2.350,- € | 2.800,- € | 1.790,- € |
Referendare und Assessoren2) | 1.750,- € | 2.200,- € | 2.400,- € | 1.590,- € |
Mitglieder der Kooperationspartner3) | 1.750,- € | 2.200,- € | 2.400,- € | 1.590,- € |
Zweitbeleger/in oder Kollege/in derselben Kanzlei4) Der für Sie geltende Tarif reduziert sich um eine Preisstufe auf den nächstniedrigeren Tarif. |
Im Preis enthalten
- Das Studienmaterial: Bücher frei Haus und per Download als PDF.
- Alle Lehrgangsmaterialien speziell für die fachanwaltliche Ausbildung erstellt.
- Typisch für Hagen Law School: Die Teilnahme und Bewertung der Klausuren - kostenfrei!
- Nutzung unseres eLearning Portals mit kompetenter Fachbetreuung.
- Persönliche Assistenz bei Bedarf (Telefon, E-Mail).
- Zugang zur Online-Rechtsbibliothek von Wolters Kluwer.
- Bewertung der Lernkontrollaufgaben.
* Dazu gehören Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.
1) Sie sind weniger als drei Jahre als Anwalt/Anwältin zugelassen.
2) Ihr Staatsexamen liegt nicht länger als zwei Jahre zurück.
3) Kooperationspartner der Hagen Law School sind APRAXA, DIRO, Eurojuris, VDA & Partnerverbände. Weitere Informationen finden Sie hier.
4) Die Tarife für Referendare/innen, Assessoren/innen und Mitglieder der Kooperationspartner können nicht weiter reduziert werden.
Wann zahle ich die Lehrgangskosten?
Die Lehrgangskosten sind nach Rechnungsstellung in drei gleich hohen Raten zu begleichen. Die erste Rate wird zwei Wochen nach Lieferung/Bereitstellung des Studienmaterials fällig. Die zweite Rate wird nach drei Monaten und die Schlussrate nach sechs Monaten ab Beginn des Fernunterrichtsvertrages fällig.
Was ist im Preis enthalten?
Die Kosten decken sowohl die postalische Lieferung als auch die digitale Bereitstellung des Studienmaterials (d. h. zwölf bzw. im Steuerrecht 16 und im Insolvenzrecht 18 Kurseinheiten in Buchform sowie dazugehöriger Lernkontrollaufgaben) sowie die Korrektur von Lernkontrollaufgaben und Klausuren.
Für Ihren gebuchten Lehrgang erhalten Sie zudem Zugang zu einem passwortgeschützten eLearning Portal sowie eine Begleitung durch Fachbetreuer der Hagen Law School, die Ihnen gern kompetent zur Seite stehen. Mit Ihrem Fachanwaltslehrgang erwerben sie außerdem die Zugangsrechte zum Portal Wolters Kluwer Online bis zum Abschluss.
Die Fachanwaltslehrgänge und Fortbildungen der Hagen Law School sind gem. § 4 Nr. 21a bb Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.
Was passiert bei Nichtbestehen?
Bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Klausuren ist eine kostenlose Wiederholung einzelner Klausuren innerhalb der Vertragslaufzeit möglich. Jeder weitere Versuch verursacht Zusatzkosten in Höhe von 75,- € pro wiederholter Klausur und Kosten, die ggf. für eine Vertragsverlängerung anfallen.
Die aktualisierten Kurseinheiten stehen allen Teilnehmern bis zum Ende der Vertragslaufzeit zum Download und Ausdruck zur Verfügung. Spätere Neuauflagen der Kurseinheiten sind in den Kosten des Fachanwaltslehrgangs nicht enthalten. Absolventen der Fachanwaltslehrgänge der Hagen Law School wird jedoch ein Vorzugspreis beim Erwerb der Neuauflagen in Buchform über den Hagener Wissenschaftsverlag eingeräumt.