Häufige Fragen
Auf dieser Homepage haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zum Konzept und zum Ablauf unserer Fortbildungen zusammengestellt. Erfahrungsgemäß bleiben dennoch manchmal Fragen offen; die häufigsten versuchen wir in untenstehendem FAQ-Katalog zu beantworten.
Sollten Sie auch hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns bitte über info@hagen-law-school.de oder unter 02331/7391-010. Wir helfen Ihnen gerne.
Warum sind alle Fortbildungen auf fünf Zeitstunden ausgelegt?
Die Fachanwaltsordnung sieht neben dem Selbststudium auch die Fortbildung durch wissenschaftliche Publikation vor. Der Hagener Wissenschaftsverlag und die Hagen Law School sind eng verbunden. Besteht die Möglichkeit der wissenschaftlichen Publikation?
Werden die Fortbildungen von den Kammern anerkannt?
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Anerkennungspraxis der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern unterschiedlich gehandhabt wird. Die Hagen Law School kann daher nicht garantieren, dass alle Rechtsanwaltskammern die Fortbildungsbescheinigung anerkennen, wird die Teilnehmer aber bei der Anerkennung so weit wie möglich unterstützen.