Häufige Fragen

Auf dieser Homepage haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zum Konzept und zum Ablauf unserer Fortbildungen zusammengestellt. Erfahrungsgemäß bleiben dennoch manchmal Fragen offen; die häufigsten versuchen wir in untenstehendem FAQ-Katalog zu beantworten.

Sollten Sie auch hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns bitte über info@hagen-law-school.de oder unter 02331/7391-010. Wir helfen Ihnen gerne.

Wir haben uns hier an den Wünschen unserer Kunden orientiert. Es ist nun möglich, mit einer unseren kostengünstigen Fortbildungen die nach § 15 Abs. 4 FAO zugelassenen 5 Zeitstunden Fortbildung im Selbststudium zu absolvieren.
Ja, es besteht die Möglichkeit, wissenschaftliche Publikationen zu veröffentlichen. Sprechen Sie uns einfach an.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Anerkennungspraxis der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern unterschiedlich gehandhabt wird. Die Hagen Law School kann daher nicht garantieren, dass alle Rechtsanwaltskammern die Fortbildungsbescheinigung anerkennen, wird die Teilnehmer aber bei der Anerkennung so weit wie möglich unterstützen.